Konzepte zur Datensicherung und praktische Umsetzung in Ihrem Betrieb

Wir erstellen für Sie schlüssige Datensicherungskonzepte. Eine regelmäßige und mehrfache Sicherung ist Pflicht. Leider wird dieses Thema häufig unterschätzt. Kunden, die bereits Datenverluste erlitten haben, kennen den hohen Aufwand für die Rekonstruktion der Datenbestände und die damit verbundene Arbeit und die Kosten.  Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät zu einer planmäßigen Vorgehensweise im Rahmen eines durchdachten Datensicherungskonzeptes. Es sind die Einflussgrößen auf das IT-System zu ermitteln und geeignete Verfahrensweisen zu entwickeln und nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

Daten dürfen auf keinen Fall nur sporadisch oder in unregelmäßigen Abständen, planlos kopiert werden. Das reicht nicht aus, um Datenverlust zu verhindern. Regelmäßige, möglichst automatisierte Backups des gesamten Datenbestandes sind genauso zu empfehlen, wie die langfristige Aufbewahrung von Sicherungskopien, die räumliche Trennung der Sicherungsmedien und die Anfertigung von System-Images von Servern und Arbeitsplätzen.

NAS: Sicherung im Netzwerk. Auch in 19-Zoll-Bauform. Wir empfehlen Geräte von Synology. In allen Preislagen, Leistungsklassen und für alle Anwendungsfälle stehen zuverlässige Geräte zur Verfügung. Die Sicherung im Netz ersetzt aber keine Sicherung, die außer Haus gebracht werden kann. Im Brandfall, bei Diebstahl, Wasserschäden oder elektrischen Störungen sollten zusätzliche Sicherungsmedien räumlich getrennt aufbewahrt werden. Zum Beispiel RDX (oben).

Backups: komplett, differentiell, inkrementell, automatisiert & regelmäßig 

Differentielle Backups sichern Änderungen seit der letzten Vollsicherung. Die Datenmenge und der Zeitaufwand steigen bei jeder Sicherung deutlich. Für die Rücksicherung werden das Vollbackup und das letzte Differenzbackup benötigt. Inkrementelle Sicherungen speichern immer nur die Differenz zur letzten Sicherung. Für die Rekonstruktion der Daten wird die gesamte Kette der Inkremente benötigt. Der Zeit- und Rechenaufwand der Wiederherstellung ist im Vergleich zu Vollbackup und Differenzbackup größer. Durch folgende Faktoren bzw. Forderungen wird die Art der Sicherung bestimmt: Änderungsgeschwindigkeit, Wunsch nach Aufbewahrungsdauer und Lückenlosigkeit, Größe der gesamten Datenmenge, Bandbreite der Sicherungswege, Mediengröße, Verschlüsselung, Komprimierung, Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Lassen Sie sich bitte im konkreten Einzelfall von uns beraten.

Verantwortung für Sicherheit von Daten liegt immer beim Unternehmer

Nach § 11 BDSG und der aktuellen Rechtssprechung ist jeder Unternehmer für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust gehören auch dazu (Nr. 7 der Anlage zu § 9 Satz 1 des BDSG).

 

Für Versäumnisse bei der Datensicherung haftet der Unternehmer. Selbst wenn ein IT-Dienstleister mit dem Backup beauftragt wurde, ist der Auftraggeber von den Vorschriften zur Datensicherheit nicht befreit   (§11 BDSG Absatz 1). Wenn Datenverluste eintreten, dann begründen die Versäumnisse eines Unternehmers beim Backup ein Mitverschulden im Sinne von § 254 des BGB.

 

Beim Verschulden von Datenverlusten sind sehr hohe Bußgelder festgelegt. Wenn ein Unternehmer durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln die Schuld oder Mitschuld an Datenmissbrauch oder -verlust trägt, dann sieht das BDSG (§ 43) hohe Bußgelder vor. Es sind zum Beispiel 300.000 Euro bei schweren Fällen und 50.000 Euro bei minderschweren Fällen.

 

Unternehmer müssen sogar ihren IT-Dienstleister regelmäßig prüfen. Das ist im § 11 BDSG (Absatz 2) beschrieben. Der Auftraggeber muss vor Beginn und auch im laufenden Betrieb den IT-Dienstleister auf Tauglichkeit prüfen

 

Wir können in diesem Bereich noch viel mehr für Sie tun. Erfahren Sie mehr bei einem persönlichen und vertraulichem Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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