Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

1. Diese AGB der JECOSYS Redlich IT GmbH (JECOSYS) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Produkten und für die Erbringung sonstiger Dienstleistungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestellbedingungen werden nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn JECOSYS in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden Bedingungen abweichende AGB des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

§ 2 Angebot / Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern nicht Angebote schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Verbindliche Angebote behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 4 Kalenderwochen. Ausgenommen hiervon sind Angebote, die Komponenten beinhalten, welche starken Preisschwankungen unterliegen, wie z. B. Prozessoren oder Speicherbausteine. Für diese Komponenten behalten wir uns kurzfristige Preisänderungen vor.
2. Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung durch uns als vereinbart. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Beschreibungen, Maße und Gewichts-, Material-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben zur Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien sind nur dann gegeben, wenn sie schriftlich vereinbart und im einzelnen als solche bezeichnet werden.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art behält sich JECOSYS Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch JECOSYS. Sofern dem Besteller bei den Vertragsverhandlungen Datenträger übergeben werden, um mit dem Besteller Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, erhält der Besteller nur das Recht die Daten zum Zwecke der Vertragsverhandlungen zu nutzen; das Eigentum am Datenträger und das Urheberrecht verbleiben bei JECOSYS. Jede weitere Nutzung ist ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht befugt, die Daten auf einem anderen Speichermedium oder seinem Computersystem abzuspeichern und/oder weiterzuverarbeiten, Dritten zugänglich zu machen oder zu veräußern.

 

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen /Zahlungsverzug / Aufrechnung

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Werkstatt" Jena, Wagnergasse 22 - 23 ausschließlich Verpackung. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt JECOSYS Art und Weg des Versandes.
2. Preise inklusive MwSt. gelten vorbehaltlich einer Änderung der gesetzlichen MwSt..
3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Besteller sofort nach Erhalt der Lieferung verpflichtet, den Kaufpreis ohne Abzug von Skonti und sonstigen Abzügen zu leisten. Die Zahlung erfolgt in bar, per EC-Scheck, per Verrechnungsscheck oder per EC- Karte. Eine Lieferung auf Rechnung erfolgt an Firmen- und Großkunden nach schriftlicher Anforderung. Aus versicherungstechnischen Gründen können wir Erst-Geschäfte an Neukunden nur per Bar-Nachname oder EC-Scheck abwickeln. Privatkredite für Komplettgeräte (ab ca. 1.500 EUR) werden kurzfristig durch unsere Hausbank vergeben.
4. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, ist JECOSYS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch in Höhe von 10% zu verlangen.
Für jede 2. und jede darauf folgende Mahnung ist JECOSYS berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu erheben. Dies gilt auch für jede 1. Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung oder vereinbartem Zahlungsziel. Für jede Rücklastschrift oder jede widerrufene Einzugsermächtigung sowie für die Hingabe nicht gedeckter Schecks ist JECOSYS berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR zu erheben. Es ist dem Besteller jedoch gestattet, JECOSYS nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die weiteren gesetzlichen Schadenersatzansprüche im Falle des Zahlungsverzuges bleiben, vorbehaltlich den Regelungen unter § 7, unberührt.
5. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch von JECOSYS durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, kann JECOSYS die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf ist JECOSYS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
6. Der Besteller kann nur mit solchen Gegenansprüchen gegen unseren Zahlungsanspruch aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder von JECOSYS anerkannt sind.

 

§ 4 Lieferung / Rücktritt

1. Sind Sie Kaufmann, bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt dann erst bei Bereitstellung der Vertragsware in unserer Werkstatt.
2. Die vom Lieferer angegebene Lieferzeit beginnt nur dann, wenn JECOSYS vom Besteller alle Informationen zur Abklärung der erforderlichen technischen Fragen erhalten und der Besteller seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Unruhen, behördliche Maßnahmen, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die von JECOSYS nicht zu vertreten sind, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit dieser Behinderung. JECOSYS wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Schadenersatzansprüche für Lieferverzögerungen auf Grund der vorgenannten Umstände stehen dem Besteller hierfür nicht zu.
Die übrigen gesetzlichen Rücktrittsrechte des Bestellers bleiben unberührt; Schadenersatzansprüche aus durch uns verschuldeten Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach § 7.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.

 

§ 5 Gefahrübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werkstatt Jena, Wagnergasse 22 - 23 " vereinbart. Sofern der Besteller es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Kaufsache dem Besteller oder dem Transporteur übergeben wurde und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

 

§ 6 Sach- und Rechtsmängel

1. Infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Mangels der Lieferung oder des Kaufgegenstandes sind wir berechtigt, den Vertrag nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache nachzuerfüllen. Der Käufer ist nach fehlgeschlagener Nacherfüllung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde, unmöglich ist, ernsthaft und endgültig durch uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird oder Ihnen aus sonstigen Gründen nicht zuzumuten ist.
Sofern Sie ein Gewerbe oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben, beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen unbeschadet etwaiger längerer Garantiezeiten 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre.
Die Schadenersatzansprüche des Bestellers bleiben bei fehlgeschlagener Nacherfüllung vorbehaltlich der Einschränkungen unter § 7 unberührt.

2. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wird JECOSYS auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
a. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich wurde aus sonstigen Gründen unzumutbar oder verweigern wir eine Mangelbeseitigung bzw. Nachlieferung, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt.
b. Darüber hinaus wird der Lieferant den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche der betreffenden Schutzrechteninhaber freistellen.
c. Die vorgenannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich der Schadensersatzhaftung unter § 7 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn
- der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung / Angabe / Vorgabe des Bestellers beruht und
- die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

3. a. Bei Sach- und Rechtsmängeln gebrauchter Sachen gewähren wir gegenüber Verbrauchern die vorstehend unter Ziff. 1. und 2. geltende Gewährleistung mit der Ausnahme, dass die Gewährleistungsfrist nur ein Jahr nach Lieferung beträgt.
b. Sofern der Vertrag seitens des Bestellers für dessen oder in Vertretung für eine fremde gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit geschlossen wird, übernehmen wird für den Verkauf und die Lieferung gebrauchter Sachen keine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel - es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen oder wir haben eine Garantie für die mangelfreie Beschaffenheit der Sache übernommen. Im Ausgleich dafür gewähren wir gegenüber Unternehmern für gebrauchte Hardware ein 14- tägiges Rückgaberecht.

 

§ 7 Beschränkung der Haftung für Schadensersatz

1. JECOSYS haftet dem Besteller für durch die Ware bzw. Dienstleistung entstandene, über typischerweise vorhersehbare Schäden hinausgehende Schäden nur
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben
Die Haftung bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz wegen Mängeln des Liefergegenstandes bleibt unberührt.
2. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Garantiebedingungen für von uns gefertigte PC - Modelle

1. Einschalten und Loslegen: Alle als JECOSYS- Komplettsystem verkauften Computer werden anschlussfertig eingerichtet. Im Kaufpreis ist die Installation des ausgewählten Betriebssystems enthalten. Die Treibersoftware für Grafikkarte, Maus, Soundkarte, CD-ROM, MO-Laufwerk oder für andere Steckkarten ist installiert. Alle Komponenten des Systems werden vor der Auslieferung einem ausführlichen Test unterzogen.
2. Sofern nichts anderes vereinbart, werden alle von JECOSYS gefertigte, neue Computersysteme mit einem Jahr Garantie für die Mängelfreiheit bei Ablieferung angeboten. Die zweijährige Gewährleistungsfrist (1 Jahr, wenn Sie einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen) für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (§ 6) bleibt hiervon unberührt. Einzeln verkaufte Komponenten, Zusatz- und Peripheriegeräte sind von dieser Garantie nicht erfasst.
Wir behalten uns im Garantiefall die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels vor. Der Käufer ist nach fehlgeschlagener Nacherfüllung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz nach § 7 zu verlangen.
3. Die Herstellergarantien für Systeme und Einzelkomponenten sowie -geräte fremder Hersteller stehen dem Besteller daneben gesondert zu. Die Abwicklung der Herstellergarantien erfolgt idR. direkt zwischen dem Kunden/Besteller und dem Hersteller oder dessen Servicezentrum; wir übernehmen diese Garantieabwicklung nur gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR.
4. Unsere Garantie kann durch den Besteller/Käufer nur geltendend gemacht werden, wenn - die Rechnungskopie und die Originalverpackungen im Garantiefall vorliegen
- eine schriftliche, detaillierte Beschreibung der Art und des Zeitpunktes des aufgetretenen Mangels
5. Die Garantie erlischt, bei
- Schäden, die durch Software jeder Art (z. B. Viren) hervorgerufenen werden
- offensichtlichen Mängeln, die der Käufer / Besteller nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt des Liefergegenstandes bei uns schriftlich anzeigt oder, bei nicht offensichtlichen Mängeln, der Käufer/Besteller unverzüglich nach Entdecken bei uns schriftlich anzeigt
- Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsanleitungen, Änderungen an Produkten oder dem teilweisen Austausch von Baugruppen; unsachgemäßem Austausch von Verbrauchsmaterial oder Anschluss von Zusatzgeräten, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen
- Schäden durch unsachgemäßen Anschluss, Feuer, Diebstahl, Wasser, Staub, Tabakrauch, Strom, Transport, elektromagnetische Felder und andere äußere Einflüsse
6. Im Gegensatz zu den Ansprüchen unter § 6 müssen die Systeme auf Kosten des Kunden in unsere Werkstatt gebracht oder werden gegen eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 12 EUR im Stadtgebiet von Jena durch uns abgeholt. Reparaturen erfolgen entsprechend unserer technischen Einschätzung.
7. Vor-Ort-Service und 24-Stunden-Reaktionszeit im Garantiefall können in einem gesonderten Servicepaket vereinbart werden. Die Gebühr für diesen Service beläuft sich auf jährlich 4% des Gesamtwertes der Anlage und beinhaltet die Bereitstellung von Leihgeräten während der Reparaturzeit.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zum Eingang aller Zahlungen mit Ihnen aus dem Vertrag bei JECOSYS, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
Sofern Sie Kaufmann sind, gilt dasselbe bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen, sofern der Wert Ihrer Forderungen den Wert der Vorbehaltswaren nachhaltig 20% nicht übersteigt. Sie berechtigt, Freigabe derjenigen Forderungen zu verlangen, die den Wert der Vorbehaltsware um mehr als 20% übersteigen.
2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist JECOSYS berechtigt, die Kaufsache nach erfolgloser Nachfristsetzung und Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir die Rechte aus unserem Eigentum geltend machen können. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
4. Sofern Sie Kaufmann sind, sind Sie berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie treten jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der zum Zeitpunkt des Weiterverkaufes noch offenen Forderungen von JECOSYS bezüglich der Vorbehaltsware einschließlich gesetzlicher Verzugszinsen ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen. JECOSYS ermächtigt Sie widerruflich, die an uns abgetretene Forderungen für Ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen. In diesem Fall haben Sie Ihren Abnehmern oder Dritten die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 10 Datenschutzhinweis gemäß §§ 33 BDSG und 3 TDDSG

Ihre personenbezogenen Kundendaten werden ausschließlich zu betrieblichen Zwecken im Rahmen der Vertragsbeziehung gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet.

 

§ 11 Datensicherung

Sowohl bei Systemerweiterungen, Reparaturen und Software- Anpassungen als auch nach der Lieferung von neuen Computersystemen obliegt die Datensicherung dem Besteller. Eine Haftung für Schäden durch Datenverlust kann nicht übernommen werden.

 

§ 12 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz D - 07743 Jena als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Ansprüche vereinbart. JECOSYS ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Die Beziehung zwischen dem Besteller und JECOSYS unterliegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden materiellen und formellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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